Von der Privathaftpflicht
für Singles, Paare, Senioren,
angehörige des öffentlichen Dienstes oder einer Betriebshaftpflichtversicherung
eines Einzelhandelsgeschäftes bis hin zur Tierhaftpflichtversicherung
von Hunden oder Pferden.
Gesetzlich gesehen ist derjenige,
der einem anderen einen Schaden zufügt
in voller Höhe für diesen haftbar zu machen. Kleine Unaufmerksamkeiten
oder Nachlässigkeiten können einen großen Schaden verursachen,
der Sie viel Geld kosten und Ihre gesamte Lebensplanung in Frage stellen
kann. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor derartigen finanziellen
Katastrophen.
Bei berechtigten Schadenersatzforderungen übernimmt der Versicherer
die an Sie gestellten Forderungen. Bei zu hohen oder unberechtigten Forderungen
an Sie, wehrt die Versicherung diese Forderungen kostenfrei für Sie ab.
Zusätzlich ist die sog. Forderungsausfalldeckung (hier zahlt Ihre eigene
Versicherung hohe Schäden, wenn beim Verursacher "nichts zu holen" ist)
oder der Einschluss von deliktunfähigen Kindern versicherbar.
Hundehalterhaftpflicht:
Oft hört man von Hundehaltern den Satz "der will doch nur spielen".
Denken Sie jetzt mal darüber nach was ist, wenn Ihr Hund beim Gassi-Gehen
plötzlich und unvermittelt auf die Straße läuft und deshalb
ein Radfahrer stürzt. Oder ein Autofahrer versucht Ihrem Hund auszuweichen
und fährt mit 50 km/h gegen ein parkendes Auto... Noch schlimmer
ist, wenn dieser Autofahrer auf die andere Fahrbahn ausweicht und es
ist Gegenverkehr!
Pferdehalterhaftpflicht:
Für Schäden, die durch ein Pferd entstehen haftet der Besitzer
zu 100 Prozent. Völlig unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden
trifft oder nicht (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Im schlimmsten
Falle führt das dazu, dass der Betroffene seine gesamte Existenz
verliert.
Hier nur ein kleiner Auszug an Schadensschilderungen, die wir selbst
bearbeitet haben:
Ein Pferd tritt während des Ausreitens plötzlich aus und trifft
das Schienbein einer Frau, die neben diesem Pferd ritt. Ein offener Schienbeinbruch
war die Folge, weshalb sich die geschädigte 3 Wochen in stationäre
Behandlung begeben musste. Die Frau war insgesamt 6 Monate arbeitsunfähig.
Ein Pferd brach nachts von der eingezäunten Weide aus, lief auf
eine Straße vor ein Auto. Dieses stieß mit dem Pferd zusammen.
Das Pferd wurde dabei getötet, der Sachschaden an dem Pkw belief
sich auf 2500,-€.
Durch austreten hat ein Pferd einen Pferdeanhänger beschädigt.
Die Schadenshöhe hier 390,-€.
Der passende
Versicherungsschutz ist meist günstiger als Sie denken!
Gerne überprüfen
wir Ihren Versicherungsbedarf und bieten Ihnen individuell für
jeden Bereich die passende Haftpflichtversicherung an.